Zelten

Alles zum Zelten gibt es hier ⛺

Dieses Jahr kannst du und deine Freunde wieder auf dem LAUTFEUER Festival zelten. Die Reservierung wird in den nächsten Wochen freigeschaltet, dann heißt es: Einfach einen Zeltplatz reservieren und die Anweisungen auf der Website befolgen. Unser ehrenamtliches Team kämpft hart dafür, das LAUTFEUER als "Umsonst & Draußen" Festival zu erhalten. In der Vergangenheit wurde es schwieriger, die erforderlichen Genehmigungen von den Behörden zu bekommen. Ein Hauptproblem betrifft alle "Umsonst & Draußen" Festivals: unvorhersehbare Gästezahlen. Die Zeltplatz-Reservierung hilft uns, verlässliche Zahlen zu erhalten und das Zelten auf dem LAUTFEUER zu ermöglichen.

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Weitere Hinweise

Die Zeltmöglichkeiten auf dem Platz sind anmeldepflichtig. Zeltplatz-Gäste ohne Anmeldung können auf dem LAUTFEUER Festival nicht zelten. Die im Vorhinein bezahlte 10 € Müllpfandgebühr erhaltet ihr gegen Abgabe des vollständig gefüllten und verschlossenen Müllsacks und eurer Pfandmarke am Samstag zwischen 8:00 und 9:00 Uhr, sowie zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr und am Sonntag zwischen 8:30 Uhr und 11:30 Uhr zurück. Abgabe ist rechts neben der Bühne. Für den Fall, dass Ihr sehr sperrige Gegenstände mitnehmen wollt – wie etwa große Zelte oder Sitzgelegenheiten (bspw. Sofas), lasst sie bitte zuhause! Wir behalten wir uns vor, von euch gegen eine Quittung eine Pfandgebühr von 50 € zu verlangen. So wollen wir gewährleisten, dass ihr diese Gegenstände auch wieder mitnehmt, schließlich wäre die Entsorgung für uns sehr kostspielig. Vielen Dank, dass ihr euch so an den Aufräumarbeiten beteiligt! KFZ, Wohnmobile und Caravans können ausschließlich auf dem von der Festivalleitung ausgewiesenen Parkplatz an den Emslandhallen abgestellt werden. Bitte folgt der Ausschilderung und den Anweisungen der (Parkplatz-)Ordner. Und bitte haltet den Parkplatz sauber. Vielen Dank! Bitte lese dir die untenstehenden Hinweise und FAQ zur Zeltplatz-Reservierung gut durch!

FAQs zum Zelten bei uns

Auf dem Festivalgelände herrscht absolutes Feuer- und Glasverbot. Dies betrifft insbesondere Grills und Glasflaschen!